Einladung zur Mitgliederversammlung 2018
An alle Mitglieder des HomebaseSauerland e.V.
Sauerland, den 16. November 2018
Einladung zur Mitgliederversammlung 2018
Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit laden wir Sie herzlich ein zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung am
Dienstag, den 27. November 2018 um 18:00 Uhr
im Raum 253 (Diemel) im Kreishaus Meschede, Steinstraße 27, 59872 Meschede.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Anträge zur und Genehmigung der Tagesordnung
- Berichte des Vorsitzenden, des Geschäftsführers und der Kassenprüfer
- Aussprache zu den Berichten
- Entlastung des Vorstandes
- Vorstandswahlen
- Wahl der/des Versammlungsleiters/in
- Wahl der/des Vorsitzenden
- Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden
- Wahl der/des Geschäftsführers/in
- Wahl der/des Schriftführers/in
- Wahl der Beisitzer/innen
- Wahl der Kassenprüfer/innen
- Änderung der Satzung (siehe Information siehe unten)
- Vorstellung und Diskussion des Projekts
„HAND ANS WERK | Pack an in Winterberg - Medebach – Hallenberg“,
Winfried Borgmann, Wirtschaftsförderung Winterberg,
Kristina Heimann, Stadtmarketing Winterberg - Verschiedenes
Über Ihre Teilnahme an der diesjährigen Mitgliederversammlung würden wir uns sehr freuen. Da ein gemeinsamer Imbiss vorgesehen ist, bitten wir aus organisatorischen Gründen um Anmeldung bis zum 25. November 2018 per E-Mail an: mail@homebase-sauerland.de.
Freundliche Grüße
Andreas Janßen, Vorsitzender
Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt Nr. 7:
Aufgrund rechtlicher Neuerungen schlägt der Vorstand der Mitgliederversammlung vor, die Satzung des HomebaseSauerland e.V. um den folgenden Paragraph zu ergänzen:
„§ 10 Datenschutz
- Zur Erfüllung der Zwecke des Vereins werden unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) personenbezogenen Daten und persönliche und sachgerechte Verhältnisse der Mitglieder im Verein gespeichert, übermittelt und verändert
- Jedes Mitglied hat das Recht auf:
- Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten
- Berichtigung über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sie unrichtig sind
- Sperrung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn sich bei behaupteten Fehlern weder deren Richtigkeit noch deren Unrichtigkeit feststellen lässt
- Löschung der zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn die Speicherung unzulässig war.
- Dem Vorstand des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.“
Dieser Paragraph soll als Paragraph 10 neu eingefügt werden. Der jetzige Paragraph 10 und alle folgenden Paragraphen verschieben sich in ihrer Nummerierung folglich nach hinten.
Hinweis auf § 9 (5) der Satzung:
Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und wenn mindestens sieben Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit hat der/die Vorsitzende die Sitzung sofort aufzuheben und die Zeit und die Tagesordnung für die nächste Sitzung zu verkünden – er/sie ist dabei an die Form und Frist für die Einberufung der Mitgliederversammlung nicht gebunden.